Feldhamsterschutz im Landkreis Helmstedt

Der Landkreis Hemstedt stellt  Gelder zum Feldhamsterschutz zur Verfügung

Sie sind Landwirtin oder Landwirt und möchten aktiv werden im Feldhamsterschutz?

Wenn Sie Feldhamstervorkommen auf Ihrem Acker vermuten oder einfach nur neugierig sind, ob diese inzwischen seltenen Tiere auf Ihren bewirtschafteten Feldern vorkommen, organisieren wir gerne eine Feldhamstererfassung auf Ihrem Feld. Die besten Zeitpunkte dafür sind direkt nach der Ernte, bevor die Stoppeln umgebrochen werden und eine Bodenbearbeitung stattfindet, oder im Frühjahr, wenn die Feldhamster aus ihrem Winterschlaf erwachen (etwa Mitte April bis Mitte Mai). Sie können uns auch gerne bei der Suche über die Schultern schauen. Bitte nehmen Sie dazu rechtzeitig Kontakt mit der ÖNSA auf.

Möchten Sie Maßnahmen zum Feldhamsterschutz durchführen und sich diese fördern lassen?

Ist bekannt, dass auf Ihren Flächen bzw. den angrenzenden Flächen aktuell Feldhamster vorkommen, können Sie  - solange noch Geld im Maßnahmentopf vorhanden ist -  bis kurz vor der Ernte eine Vereinbarung mit dem Landkreis Helmstedt abschließen. Folgende Maßnahmen werden 2024 gefördert:

 ·       Hohe Getreideährenernte, belassen der Stoppeln bis 1.10. - Vertragsdauer: aktuelle                          Bewirtschaftungssaison

 ·       Anbau von Luzerne - Vertragsdauer: 2 Jahre

 

Es ist geplant, das Projekt weiter zu entwickeln und in den kommenden Jahren fortzuführen.

 

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Maßnahme "Hohe Ährenernte" (links) und "Hohe Stoppel" (rechts) bei Gevensleben. Foto: ÖNSA/N.Feige

Hier können Sie sich das Maßnahmenblatt mit weiteren Details herunterladen.

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Maßnahmenblatt
Maßnahmenblatt_LK_HE.pdf
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Haben Sie Wünsche oder Anregungen dafür? Gerne entwickeln wir Maßnahmen mit Ihnen gemeinsam, sprechen Sie uns an! Im Winterhalbjahr möchten wir uns dafür mit Ihnen Zeit nehmen.

 

Ihre AnsprechpartnerInnen

Ansprechpartnerin ÖNSA:

Linda Dack: linda.dack{a}nabu-niedersachsen.de, Tel.: 01590 4537723

 

Ansprechpartner LK Helmstedt:

Christopher Faust: naturschutzbehoerde{a}landkreis-helmstedt.de, Tel: 05351 121-2530