Hier stellen wir Ihnen aktuelle regionale Förderprogramme und Projekte vor.
Das Land Niedersachsen bietet eine spezielle Agrarumweltmaßnahme (AUM) für den Feldhamster an, die AUM BS4. Es sind nur Flächen in der vom Ministerium festgelegten Förderkulisse förderfähig (Details). Für 2021 sind nur einjährige Erstanträge, Verlängerungsanträge und Folgeanträge zugelassen. Darüber hinaus gibt es weitere AUM, die den Feldhamster zwar nicht im Fokus haben, aber ihm dennoch zu Gute kommen können. Dies sind in erster Linie die Anlage von Blüh- oder Schonflächen auf Ackerland (BS).
Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Herbert Saal, Telefon: 0531 28997601
E-Mail: Herbert.Saal@LWK-Niedersachsen.de
Gefördert wird die Bewirtschaftung eines Schutzstreifens mit 2/3 Luzerne und 1/3 Wintergetreide. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre.
ÖNSA: Nicole Feige, Telefon: 01590 4537728, E-Mail: nicole.feige@nabu-niedersachsen.de
Stadt Braunschweig: Christel Piegsa, Telefon: 0531 470-6346, E-Mail:
christel.piegsa@braunschweig.de
oder umweltschutz@braunschweig.de
Gefördert wird die Durchführung einer hohen Ährenernte und das Belassen der Stoppeln auf dem Acker bis zum 15. Juli / 1. Oktober. Die Vereinbarung wird mit dem Landkreis jährlich neu geschlossen. Eine Beantrag ist bis kurz vor der Ernte möglich bzw. so lange die Maßnahmengelder für das jeweilige Jahr noch nicht ausgeschöpft sind. Ebenso gefördert wird der Anbau von Luzerne. Die Vereinbarung gilt ab 01.11.2022 zunächst für zwei Jahre und kann verlängert werden.
ÖNSA: Nicole Feige, Telefon: 01590 4537728, E-Mail: nicole.feige@nabu-niedersachsen.de
LK Helmstedt: Anika Scholz, Telefon: 05351 121-2552, E -Mail: anika.scholz@landkreis-helmstedt.de
Gefördert wird die Durchführung einer hohen Ährenernte und das Belassen der Stoppeln auf dem Acker bis zum 15. Juli / 1. Oktober. Die Vereinbarung wird mit dem Landkreis jährlich neu geschlossen. Eine Beantrag ist bis kurz vor der Ernte möglich bzw. so lange die Maßnahmengelder für das jeweilige Jahr noch nicht ausgeschöpft sind. Ebenso gefördert wird der Anbau von Luzerne. Die Vereinbarung gilt ab 01.11.2022 zunächst für zwei Jahre und kann verlängert werden.
ÖNSA: Nicole Feige, Telefon: 01590 4537728, E-Mail: nicole.feige@nabu-niedersachsen.de
LK Wolfenbüttel: Dr. Carsten Schütte,
Telefon: 05331 84376, E-Mail: c.schuette@lk-wf.de
Die Stadt Salzgitter fördert eine hohe Ährenernte (Vertragslaufzeit 1 Jahr) und einen Leguminosenstreifen plus Stoppelbrache (Vertragslaufzeit 1-2 Jahre).
Stadt Salzgitter: Nicole Schwarzenberger, Telefon: 05321 76-697 Kerstin.Haempke@Stadt.Salzgitter.d
E -Mail: Kerstin.Haempke@Stadt-Salzgitter.de
Bei nachgewiesenen Feldhamstervorkommen kann der Landkreis auf Anfrage finanzielle Mittel für die Durchführung von Schutzmaßnahmen zur Verfügung stellen. Alternativ können
Maßnahmen im Rahmen des Projekts "Feldhamsterland" (siehe unten) durchgeführt werden.
LK Goslar: Nicole Schwarzenberger, Telefon: 05321 76-697
Niedersachsen ist eine der Projektegionen dieses bundesweiten Schutzprojektes. Für die Bewirtschaftenden in Niedersachsen stehen landesweit Fördergelder für unterschiedliche Schutzmaßnahmen zur Verfügung.
Feldhamsterland der Deutschen Wildtier Stiftung, Projektregion Niedersachsen
Nina Lipecki, Telefon: 0176 839 05575 od. 05127 903 647, E-Mail: n.lipecki@dewist.de
Der ehrenamtlich organisierte Verein setzt sich für den Schutz von Feldhamstern ein und fördert spezielle Maßnahmen. Näheres bitte bei der Ansprechperson erfragen.
Nina Lipecki, Telefon: 0176 839 05575, E-Mail: niedersachsen@feldhamster.de