Pflege der seltenen Steppenrasen am Heeseberg

Für den Erhalt der seltenen Steppenrasen ließ die ÖNSA den Hangbereich am Heeseberg mähen und Gehölze zurückschneiden.

19. Februar 2024, Helmstedt – Die Steppenrasen im Heeseberg-Gebiet sind mit ihrer blühenden Vielfalt bei Naturinteressierten wohl weit bekannt. Steppenrasen gehören zu den seltensten Lebensräumen in Niedersachsen und beherbergen viele schützenswerte und bedrohte Pflanzenarten. An den Hängen des Heesebergs wachsen beispielsweise Frühlings-Adonisröschen, Haar-Pfriemengras und Dänischer Tragant, die landesweit überaus selten sind.

 

Dieser einzigartige Lebensraum ist durch eine extensive Weidenutzung über einen langen Zeitraum hinweg entstanden. Um die gefährdeten Arten und ihren Lebensraum zu erhalten, bedarf es einer kontinuierlichen Pflege der Gebiete. Zusätzlich zu der jährlich stattfindenden Beweidung mit einer Herde aus Schafen und Ziegen müssen daher auch regelmäßig Gehölze zurückgeschnitten werden.

 

Die ÖNSA hat im Heeseberg-Gebiet seit 2018 bereits mehrere Pflegemaßnahmen durchführen lassen. Nun wurde erneut im Auftrag der ÖNSA ein dicht verbuschter Bereich durch die Entnahme von Sträuchern aufgelichtet. Das entstandene Schnittgut wurde anschließend durch den beauftragten lokalen Landschaftspflegebetrieb abtransportiert. Durch die Maßnahme erhält der seltene Steppenrasen wieder mehr Licht und Platz. Außerdem wurde am Südhang des Heesebergs eine Fläche von knapp 2 ha gemäht, um junge Sträucher zu entfernen und ein Überwachsen der Steppenrasen zu verhindern. Die Pflegemaßnahmen waren im Rahmen der vom Land Niedersachsen geförderten Schutzgebietsbetreuung der ÖNSA vorgesehen und sind in Kooperation mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Helmstedt geplant und umgesetzt worden.

Besonders die leuchtend gelbe Blütenpracht des Adonisröschens lockt jedes Jahr im Frühjahr zahlreiche Naturinteressierte in das Heeseberg-Gebiet. Der Heeseberg ist aufgrund seines wertvollen Naturhaushalts Teil der europäischen Schutzgebietskulisse Natura 2000 und als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die ÖNSA bittet an dieser Stelle alle Besucher*innen die offiziellen Wege nicht zu verlassen, um die trittempfindliche Vegetation zu schützen. Die Pflanzen stehen unter Naturschutz und dürfen nicht gepflückt oder zertreten werden.